Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Tarif -und Beförderungsbestimmungen
Die allgemeinen Tarifbestimmungen, Preistabellen und die behördlich genehmigten
Beförderungsbedingungen gemäß Aushang sind Bestandteil des Beförderungsvertrages.
Mit dem Kauf des Skipasses anerkennt der Fahrgast die obengenanten Bestimmungen und verpflichtet sich dieselben einzuhalten.
Jeder Fahrgast benötigt einen Schipass, welcher in Form einer Key-Card mit Punkte oder Stunden erhältlich ist.
Kinderkarten werden bis zum vollenden 13. Lebensjahr ausgegeben.
Ab dem 14. Lebensjahr wird eine Erwachsenenkarte benötigt.
Pro ausgegebener Key Card werden 2,00 € als Pfand mitverrechnet. Bei Rückgabe der nicht beschädigten Karte wird der Pfand retourniert.
Nachträglicher Umtausch oder Änderung der Gültigkeitsdauer einer
Skipassberechtigung ist nicht möglich. Bei Diebstahl, Verlust o.ä. kein Ersatz.
Bei Punktekarten wird pro Fahrt ein Punkt entwertet.
Bei Stundenkarten wird die Zeitrechnung beim erstmaligen Durchgang aktiviert.
Großfamilienrabatte werden ab 5-köpfigen Familien bei Vorlage des steirischen
Familienpass gewährt. Für diverse Vereine oder Organisationen gibt es keine
Ermäßigung.
Kinder bis zu einer Größe von 1,00m werden nicht befördert. Kinder ab einer Größe von 1,00m bis 1,10m nur in Begleitung eines erfahrenen Benützers ab 15 Jahren.
Die Piste ist nur bei aufrechtem Liftbetrieb zu benutzen. Außerhalb der Betriebszeiten, vor allem bei Beschneiung und Präparierung der Piste ist das Schi- und Snowboardfahren verboten.
Tourengehen, Schlitten bzw. Bobfahren ist auf der Piste nicht erlaubt. Bei ausreichend Naturschnee kann man das jedoch rechts neben der Piste tun. Es ist dort keine Aufstieghilfe vorhanden.
Waldabfahrten sind auf eigene Gefahr und bei genügend Naturschneeauflage gestattet. Die Waldabfahrten werden jedoch nicht beschneit.
Parkplätze werden unseren Gästen ausreichend in unmittelbarer Nähe geboten.
Dieser Schleppliftbetrieb wird privat ohne Zuschüsse von Land oder Bund betrieben.