Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Tarife und Beförderungsbestim
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Allgemeine Tarif -und Beförderungsbestimmungen

 

 Die allgemeinen Tarifbestimmungen, Preistabellen und die behördlich genehmigten

Beförderungsbedingungen gemäß Aushang sind Bestandteil des Beförderungsvertrages.

 

 Mit dem Kauf des Skipasses anerkennt der Fahrgast die obengenanten Bestimmungen und verpflichtet sich dieselben einzuhalten.

 

 Jeder Fahrgast benötigt einen Schipass, welcher in Form einer Key-Card mit Punkte oder Stunden erhältlich ist.

 

 Kinderkarten werden bis zum vollenden 13. Lebensjahr ausgegeben.

Ab dem 14. Lebensjahr wird eine Erwachsenenkarte benötigt.

 

 Pro ausgegebener Key Card werden 2,00 € als Pfand mitverrechnet. Bei Rückgabe der nicht beschädigten Karte wird der Pfand retourniert.

 

 Nachträglicher Umtausch oder Änderung der Gültigkeitsdauer einer

Skipassberechtigung ist nicht möglich. Bei Diebstahl, Verlust o.ä. kein Ersatz.

 

 Bei Punktekarten wird pro Fahrt ein Punkt entwertet.

 

 Bei Stundenkarten wird die Zeitrechnung beim erstmaligen Durchgang aktiviert.

 

 Großfamilienrabatte werden ab 5-köpfigen Familien bei Vorlage des steirischen

Familienpass gewährt. Für diverse Vereine oder Organisationen gibt es keine

Ermäßigung.

 

 Kinder bis zu einer Größe von 1,00m werden nicht befördert. Kinder ab einer Größe von 1,00m bis 1,10m nur in Begleitung eines erfahrenen Benützers ab 15 Jahren.

 

 Die Piste ist nur bei aufrechtem Liftbetrieb zu benutzen. Außerhalb der Betriebszeiten, vor allem bei Beschneiung und Präparierung der Piste ist das Schi- und Snowboardfahren verboten.

 

 Tourengehen, Schlitten bzw. Bobfahren ist auf der Piste nicht erlaubt. Bei ausreichend Naturschnee kann man das jedoch rechts neben der Piste tun. Es ist dort keine Aufstieghilfe vorhanden.

 

 Waldabfahrten sind auf eigene Gefahr und bei genügend Naturschneeauflage gestattet. Die Waldabfahrten werden jedoch nicht beschneit.

 

 Parkplätze werden unseren Gästen ausreichend in unmittelbarer Nähe geboten.

 

 Dieser Schleppliftbetrieb wird privat ohne Zuschüsse von Land oder Bund betrieben.

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